Parkhotel Braunau GmbH aus Braunau am Inn in Oberösterreich
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Parkhotel Braunau GmbH aus Braunau am Inn in Oberösterreich

AGB´s Parkhotel Braunau GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hotel- und Arrangementleistungen der Parkhotel Braunau GmbH, . Folgende Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Hotelzimmern sowie für alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen der Parkhotel Braunau GmbH (im folgenden Hotel genannt):

I. Vertragsabschluss, Stornierung des Hotelaufnahmevertrags

1. Der Hotelaufnahmevertrag kommt zustande durch die Bestätigung einer Buchung/Reservierung seitens des Hotels bzw. durch Annahme eines als verbindlich bezeichneten Angebotes des Hotels durch den Kunden. Bei Buchung im Internet stellt die Möglichkeit der Reservierung noch kein verbindliches Angebot des Hotels dar. Der Kunde unterbreitet ein verbindliches Angebot, wenn er den Button „Verbindliche Buchung“ anklickt. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde die Buchungsbestätigung des Hotels erhält.

2.a. Buchungen / Reservierungen sind für beide Partner verbindlich.

b. Das Hotel ist berechtigt, – bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, etwa in Form einer Kreditkartengarantie oder einer Anzahlung. Art und Höhe der Vorauszahlung sowie die Zahlungstermine werden im Vertrag in Textform vereinbart; – nach Vertragsschluss vor oder nach Beginn des Aufenthaltes in begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

c. Umbuchungen sind nicht möglich. Bei Stornierung durch den Kunden ist der vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn der Kunde die vertragliche Leistung nicht in Anspruch nimmt. Das Hotel hat dabei jedoch die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen auf den vereinbarten Preis anzurechnen. Das Hotel ist berechtigt, den Abzug für die ersparten Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 80 % des vereinbarten Preises für Übernachtung mit Frühstück, 70 % für Halbpensions- und 60 % für Hotelarrangements die Übernachtungen, Verpflegungen und weitere Leistungen (sowohl externe als auch interne) beinhalten, zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass dem Hotel ein Schaden in geringerer Höhe oder überhaupt nicht (z.B. wegen anderweitiger Vermietung des Zimmers bei im Übrigen voller Auslastung der betroffenen Kategorie) entstanden ist.

d. Die Regelungen in Nr. I.2.c. gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt (No Show). Die Regelung gilt entsprechend auch bei einer Reduzierung der bestellten Zimmeranzahl und / oder der Aufenthaltsdauer.

3. Hat das Hotel dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat das Hotel keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Hotel. Der Kunde muss den Rücktritt in diesem Fall schriftlich erklären.

4. Das Hotel ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten oder ihn zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, Zimmer unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. den Hotelgast oder den Zweck betreffend, gebucht wurden sowie wenn das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hotels gefährden können. Ist der Rücktritt oder die Kündigung des Hotels berechtigt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz.

5. Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.

II. Anreise und Abreise

1. Das Hotel ist verpflichtet, die reservierten Zimmer am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Wann immer möglich, werden Zimmer, falls notwendig, auch früher zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch auf eine frühere Übergabe besteht nicht. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, hält das Hotel reservierte Zimmer bis 18:00 Uhr frei. Danach steht es dem Hotel frei, Zimmer anderweitig zu vergeben.

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast am Abreisetag bis 11:00 Uhr zur Verfügung. Verlässt der Gast das Zimmer erst nach 11:00 Uhr, kann das Hotel bei einem Check-Out bis 16:00 Uhr 50 % und nach 16:00 Uhr 80 % des Preises für diesen Tag zusätzlich verlangen.

3. Soweit der Kunde nicht alle Zimmer des Hotels reserviert hat, besteht innerhalb einer Zimmerkategorie kein Anspruch auf Wahl bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten.

III. Zahlung, Erfüllungsort

1. Die vereinbarten Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

2. Aufgelaufene Forderungen können jederzeit fällig gestellt und unverzügliche Zahlung verlangt werden.

3. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, für den ausstehenden Rechnungsbetrag Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank zu verlangen.

4. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Zinsschadens vorbehalten.

IV. Fremdleistungen

1. Neben den Hotelleistungen können dem Kunden Fremdleistungen vermittelt werden, z.B. Sportkurse, Besuche von Veranstaltungen sowie Ausflüge usw. Fremdleistungen werden nicht vom Hotel durchgeführt, sondern von Dritten (Leistungserbringern) in eigener Verantwortung erbracht. Den jeweiligen Vertrag schließt der Kunde unmittelbar mit dem Veranstalter. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des gebuchten Hotels

V. Haftung / Verjährung

1.a. Die Haftung des Hotels im Bereich der eigenen Leistungserbringung ist ausgeschlossen, soweit dies nicht in den folgenden Vorschriften anders geregelt ist.

b. Der Haftungsausschluss nach lit. a. gilt nicht für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung ist dabei jedoch auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen jede Vertragspartei aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.

c. Der Haftungsausschluss nach lit. a. gilt ferner nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

d. Der Haftungsausschluss nach lit. a. gilt nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

e. Der Haftungsausschluss nach lit. a. gilt nicht gegenüber Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

f. Soweit die Haftung des Hotels ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

2. Die Verjährungsfrist beträgt für Ansprüche des Kunden gegen das Hotel sechs Monate nach Erbringung der vertraglich vereinbarten Hotelleistung. Die kurze Verjährungsfrist gilt zugunsten des Hotels sowohl bei vertraglichen Ansprüchen als auch bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung.

3. Für Fremdleistungen i.S. der Ziffer IV wird keine Gewähr und / oder Haftung übernommen.

4. Die Aufbewahrung von Wertsachen kann im Hotelsafe erfolgen. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

5. Wird dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelgrundstück zur Verfügung gestellt, schließt er mit dem Hotel lediglich einen Vertrag über die Stellplatzmiete. Es findet keine Bewachung statt und ein Verwahrungsvertrag kommt nicht zu Stande. Das Hotel haftet bei Abhandenkommen oder Beschädigungen an einem auf dem Hotelgrundstück abgestellten Kraftfahrzeug und/oder für dessen Inhalt nicht, es sei denn, das Hotel hat den Schaden nach Maßgabe der Regelung unter 1. zu vertreten.

VI. Schlussbestimmungen

1. Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Hotel der Sitz des Hotels.

2. Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

3. Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.

Parkhotel Braunau GmbH aus Braunau am Inn in Oberösterreich

WIR FREUEN UNS AUF IHREN BESUCH!